Wege zur Psychotherapie
Anrufen
Am Anfang steht Ihre Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail für ein Erstgespräch. In der Regel können Sie eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich werde Sie dann baldmöglichst zurückrufen.
Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenleren
Ein Erstgespräch ist ein erstes Kennenlernen und gibt Ihnen Raum, Ihr Anliegen und Ihre Fragen persönlich besprechen zu können. Es hilft Ihnen, sich ein Bild vom mir als Therapeutin, von meiner Arbeitsweise, von meiner Person zu machen. Denn eine ganz wesentliche Voraussetzung für das Gelingen Ihrer Therapie ist, dass Sie sich verstanden und in der Atmosphäre wohl fühlen. Als Therapeutin höre ich zu, prüfe, ob für Ihre Probleme eine ambulante Psychotherapie das Geeignete ist, bespreche mit Ihnen, was eine entsprechende Empfehlungen sein kann und beantworte Ihre Fragen.
Wenn Sie sich dann für eine Psychotherapie entscheiden, beginnen die sogenannten „Probatorischen Sitzungen“.
Probatorische Sitzungen als Eingangstor zur Psychotherapie
In diesen Sitzungen werden die Details besprochen, die wichtig sind, um eine Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen zu können.
Noch offene Fragen aus dem Erstgespräch können vertieft werden, Sie werden mit mir zusammen eine Perspektive für Ihre Therapie entwickeln und ich werde mit Ihnen die verschiedenen Vorgehensweisen und Grundsätze einer Therapie besprechen. Wenn dann Ihre Krankenkasse den Therapieantrag genehmigt hat, kann Ihre Therapie beginnen.
Diagnostikphase bei Kindern und Jugendlichen
Bei Kindern und Jugendlichen steht vor Beginn der Therapie eine Diagnostikphase. Es geht darum, die Sorgen, aber auch die Stärken Ihres Kindes einzuschätzen. Im Spiel, Geschichtenerfinden nach Bildern, Malen, mit Kniffelspielen usw. kann Ihr Kind sich oft besser ausdrücken, als wenn es direkt angesprochen wird. So können weiterführende Informationen zusammengetragen werden. Anschließend werde ich Sie zu einem Elterngespräch eingeladen, um gemeinsam über meine Empfehlungen zu sprechen.
Krankenkasse?
Alle psychotherapeutischen Behandlungen werden von Ihrer Krankenkasse, der Beihilfe und den Privatkassen nach einem genehmigten Psychotherapieantrag übernommen. Die Probatorischen Sitzungen werden ohne Antragstellung bezahlt.
Autogenes Training und Hypnose ist in einem kleinen Umfang eine Kassenleistung.
Eine Überweisung brauchen Sie nicht. Auch als Privatpatient brauche Sie keine Überweisung.
Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit.
Weiterlesen:
Psychotherapie nach C.G. Jung
Was wird behandelt?
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Psychotherapie Erwachsene
Psychotherapie Kinder und Jugendliche